Ein Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, fallen auch Späne“. Und wenn „das Kind schon mal in den Brunnen gefallen ist“, gilt oft „Murphies Law“, was besagt, dass weitere Probleme folgen. So schlimm soll es nun aber nicht kommen. Dennoch, bei Mängeln und Bauschäden gilt es besonnen zu handeln und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um sein Eigentum zu schützen und im Weiteren auch rechtlich ausreichend präpariert zu sein. Typische Baumängel sind:

  • Mangelnde Abdichtung gegenüber Feuchtigkeit, im Fundamentbereich aber auch in Bädern
  • Zugluft durch fehlende Winddichtigkeit
  • Schimmel und Feuchtigkeit
  • schiefe Wände, schiefer Grundriss mit Problemen beim Fliesen oder Kücheneinbau
  • falsch montierte Regenrinnen
  • Fehlstellen bei der Dämmung
  • fehlerhafte Fenster und Türen
  • Risse im Trockenbau

Diese Liste lässt sich leider noch weiter fortsetzten. Je nach Mangel und Rahmenbedingungen gehen wir unterschiedlich vor. Die VOB (Verdingungsordnung Bau), welche Gang und Gebe bei öffentlichen Bauvorhaben ist, hat sich hierbei mit ihren Regularien, wie z.B. der Bedenkenanzeige oder der Mängelanzeige als gute Methodik erwiesen, um professionell Mängel und deren Ursachen abzustellen. Auch das Beweissicherungsverfahren ist eine wichtige Methodik, um notfalls auch vor Gericht Bestand zu haben. Besonderen Wert legen wir auf aussagekräftige Dokumentationen unter Berücksichtigung aktueller Normen und Richtlinien sowie dem Stand der Technik. Dabei kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz:

  • Blower Door Test zu Messung der Winddichtigkeit
  • Thermographie zum Aufspüren von Schwachstellen bei der Wärmedämmung
  • Feuchtigkeitsmessungen bei Schimmelproblemen
  • Messung von Abweichungen des Gebäudekörpers